Erbe vom Vater ausgeschlagen

Von: moonlight1976 , 17.11.2011 14:44 Uhr

Hallo,
vor ca. 5 Jahren habe ich das Erbe meines Vaters ausgeschlagen bzw. abgelehnt, da dieser hoch verschuldet war. Nun ist kürzlich die Stiefmutter meines Vaters verstorben. Das Haus, in dem sie bis zuletzt gelebt hat war aber noch auf meinen Großvater (väterlicherseits) der vor ca. 30 Jahren verstorben ist, eingetragen. Nun meine Frage: Wenn das Haus verkauft wird, bin ich dann erbberechtigt oder nicht. Im Normalfall wäre ich als Sohn bzw. Enkel ja jetzt in der Erbfolge dran, da mein Vater bereits verstorben ist. Aber wie sieht die Sache jetzt aus, da ich das Erbe meines Vater abgelehnt habe. Fällt bei Hausverkauf nun mein bzw. das Erbteil meines verstorbenen Vaters an den Staat oder bekommt nun meine Tante (die Halbschwester meines Vaters) alles?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Dr. Wolfgang Buerstedde nach 15 Tagen 4 hilfreich
    Re: Erbe vom Vater ausgeschlagen

    Herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Erbrecht.

    Hier wäre zunächst zu klären, wer Erbe Ihres Großvaters ist. Dies kann unter anderem durch Einsicht in die Nachlass Akte beim Nachlassgericht erreicht werden.

    Dann wäre zu prüfen, ob ihre Ausschlagung bzw. Ablehnung der Erbschaft ihres Vaters zugleich die Erbfolge nach ihrem Großvater verändert.

    Gerne bin ich bereit, für Sie in dieser Angelegenheit tätig zu werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Buerstedde

    Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
    Fachanwalt für Erbrecht
    Rathausstr. 16
    53332 Bornheim

    Tel. 02222-931180
    Fax. 02222-931182
    [E-Mail-Adresse entfernt]

    http://www.dr-erbrecht.de

Jetzt auf diese Frage antworten.